Haranni-Gymnasium - Zukunft mit Herkunft

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Haranni-Gymnasium Herne

Unsere aktuelle Schulordnung zum Herunterladen und zum Ausdruck als PDF-Datei:

Schulordnung aktuelle Fassung

PRÄAMBEL

Alle am Schulleben Beteiligten tragen die Verantwortung für das Gelingen eines erfolgreichen Schulablaufes und eine entspannte Arbeitsatmosphäre. Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu erzielen, arbeiten wir vertrauensvoll und in gegenseitigem Respekt miteinander.

Jeder Mensch soll sich für seine Interessen und Bedürfnisse einsetzen und seine Meinung frei äußern können, ohne allerdings dabei andere herabzusetzen, zu missachten, zu kränken, zu beleidigen, zu diskriminieren oder respektlos zu behandeln.

Damit in einem großen System wie dem Haranni-Gymnasium ein friedliches und weitgehend konfliktarmes Miteinander möglich ist, ist es notwendig, dass wir uns auf gemeinsame Regeln verständigen.

1. DER UMGANG MITEINANDER

Alle am Haranni-Gymnasium beteiligten Personen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Sekretärinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Verwaltungskräfte, Hausmeister und Reinigungskräfte, möchten geachtet und respektiert werden.

Niemand soll Gewalt erleiden müssen.

Niemand soll gekränkt oder beleidigt werden.

Niemand soll herabgesetzt, diskriminiert oder gedemütigt werden. Vielmehr sollen die Interessen und Bedürfnisse aller beachtet werden.

Daraus ergibt sich die Selbstverständlichkeit,auch alle anderen so zu behandeln, wie man es selbst für sich erwartet. Wir bemühen alle uns um die Schaffung einer angenehmen und konstruktiven Lernatmosphäre und achten dabei auf ein angemessenes Auftreten.

Konflikte, auch Streit, kommen aber im menschlichen Miteinander immer wieder vor. Im Konfliktfall sollen Gespräche mit den anderen geführt, Lösungen im Dialog gesucht und z. B. die Hilfe der Streitschlichter, der Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer oder der Vertrauenslehrerinnen/Vertrauenslehrer sowie des Schulsozialarbeiters/der Schulsozialarbeiterin in Anspruch genommen werden, wenn die Konflikte nicht eigenständig gelöst werden können.

2. DAS VERHALTEN IN DER SCHULE

2.1 Im Schulbereich

Jedes unnötige Lärmen oder Rennen im Schulgebäude und in angeschlossenen Gebäudeteilen muss unterbleiben, damit Schädigungen, Gefahren und Belästigungen vermieden werden. Treppen und Flure sind Fluchtwege und müssen freigehalten werden. Da Einrichtungen der Schule den Schülerinnen und Schülern nur zur Benutzung überlassen werden, ist ihre Schonung und Erhaltung selbstverständliche Pflicht aller.

2.2 Im Klassenraum

Die Klassenräume werden von den Klassen selbst besenrein gehalten. Dafür wird ein Ordnungsdienst eingerichtet, der den Raum fegt. Die Tafel (auch in den Fachräumen) wird von den Schülerinnen und Schülern vor Beginn oder nach Ende jeder Unterrichtsstunde gesäubert. Hierfür wird ein Tafeldienst eingerichtet. Diese Regelung gilt auch für alle Fachräume. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen ist während des Unterrichts verboten. Schülerinnen und Schülern kann aber bei Bedarf in der Mitte von Doppelstunden eine kurze Trinkpause eingeräumt werden. Vor Verlassen des Klassenraums werden die Fenster geschlossen und die Stühle eingehängt oder auf die Tische gestellt. Räume, in denen Unterricht stattfindet, werden von Lehrerinnen und Lehrern auf- und zugeschlossen.

2.3 In den Fachräumen

Die Fachräume stellen eine besondere Herausforderung an sach- und verantwortungsbewusstes Handeln dar. Die hier vorhandenen Geräte, Gegenstände und Materialien bedürfen besonderer Sorgfalt, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren auf Dauer zu garantieren und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können. Aus diesem Grund ist dort der Aufenthalt für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht erlaubt und es gilt die jeweilige Benutzerordnung.

2.4 Im Sportbereich

Für das allgemeine Verhalten in der Turnhalle gelten die gleichen Regeln wie für das Verhalten in den übrigen Schulgebäuden. Der Aufenthalt in der Turnhalle, auf dem Sportplatz und den entsprechenden Zugängen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet. Die Umkleidekabinen sind keine Aufenthaltsräume. Sie müssen sofort nach dem Umkleiden verlassen werden. Dass Umkleide- und Duschräume sauber gehalten und die Einrichtungen geschont werden, ist selbstverständliche Pflicht jedes Einzelnen. Einzelheiten legen die Hallenordnung und die Sportfachschaft fest.

2.5 In den Informatik- und Medienräumen

Der Umgang mit Computern bedarf einer besonderen Sorgfalt. Die Eintragung in das Logbuch ist Voraussetzung für deren Benutzung. An den lokalen Rechnern dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Weder ist das Speichern von Daten hier erlaubt, noch dürfen eigenmächtig Programme aufgespielt oder von Wechseldatenträgern gestartet werden. Hintergrundbild, Farbschema, Soundeinstellungen und Systemsteuerung bleiben unverändert. Aufgebaute Internetverbindungen müssen den Unterrichtsinhalten sowie den Anweisungen der Lehrkräfte genügen. Der Aufenthalt für Schülerinnen und Schüler ist hier nur unter Aufsicht erlaubt.

2.6 In den Pausen

2.6.1 Allgemeine Regelungen

In allen längeren Pausen (mehr als 5 Minuten) räumen die Unter- und Mittelstufenschülerinnen und -schüler ihre Klassenräume und die Flure. Die Lehrkraft verlässt den Raum als letztes und schließt ab. Die Pausenaufsicht wird von den Lehrerinnen und Lehrern nach dem aufgestellten Plan durchgeführt. Gerade während der Pausen muss auf ein reibungsloses und konfliktfreies Miteinander geachtet werden. Schülerinnen und Schüler dürfen sich während der großen Pause nur dann im Klassenraum aufhalten, wenn sie die Sondergenehmigung (z. B. bei Verletzung o.ä.) einer Lehrkraft haben.

Bei Regen und Schneefall halten sich alle Schü-lerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in ihren Klassenräumen auf. Regenpausen wer-den per Durchsage kenntlich gemacht.

Das Ende der Pause bestimmt das erste Gongzeichen oder die Aufsicht führende Lehrkraft. Mit dem ersten Klingeln begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihre Unterrichtsräume und legen die Arbeitsmaterialien bereit.

2.6.2 Schulhöfe, Pausenhalle

Die Pausen sollen möglichst allen Schülerinnen und Schülern Gelegenheit geben, sich durch Bewegung in frischer Luft zu entspannen. Diesem Zweck dienen die Schulhöfe und in den großen Pausen die Pausenhalle. Da der verfügbare Raum begrenzt ist, verbietet die Rücksicht auf andere Personen Lauf-und Wurfspiele ebenso wie das Anlegen von Rutschbahnen und das Werfen von Schneebällen oder die ausschließliche Beanspruchung bestimmter Teile des Hofes durch einzelne Gruppen. Das rücksichtsvolle Spielen mit Soft- und Tischtennisbällen ist erlaubt. Der Aufenthalt an den Fahrradständern, vor und neben der Turnhalle ist nicht erlaubt. Unfälle und Ordnungsverstöße müssen der Aufsicht führenden Lehrkraft unverzüglich gemeldet werden.

2.6.3 Toiletten

Toiletten und deren Vorräume sind keine Aufenthaltsräume. Äußerste Sauberkeit gebieten hier die Regeln des Anstandes und der Hygiene.

2.6.4 Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen die Schule und das Schulgelände in den Pausen und Freistunden unbeaufsichtigt verlassen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7-9 dürfen das Schulgelände mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten in der Mittagspause verlassen.

2.6.5 Verzehr warmer Speisen

Der Verzehr von warmen Speisen, die außer Haus gekauft werden, ist innerhalb des Gebäudes nur in der Pausenhalle gestattet.

2.6.6 Fahrzeuge

Aus Sicherheitsgründen darf der Schulhof während der Pausen, aber auch unmittelbar vor Schulbeginn und nach Schulschluss nicht mit Autos, Fahr- oder Krafträdern befahren werden. Um das Unfallrisiko zu mindern, müssen Zweiräder auf dem Schulgelände grundsätzlich geschoben werden. Es ist selbstverständlich, dass Fahrzeuge von Mitschülerinnen und Mitschülern nicht beschädigt werden. Ein Versicherungsschutz besteht nur für Fahrräder von Schülerinnen und Schülern, die weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen, nach Erhalt einer Fahrradkarte und wenn die Fahrzeuge gesichert abgestellt worden sind. Die Fahrräder der Schülerinnen und Schüler müssen in den Fahrradständern abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Fahrräder aus haftungsrechtlichen Gründen vom Hausmeister sichergestellt. Alle Krafträder, zu deren Führen eine Fahrerlaubnis benötigt wird, die über die Führerscheinklasse A1 hinausgeht, müssen außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.

2.7 Alarmfall

Als Maßnahmen zur Unfallverhütung bzw. bzgl. des Verhaltens im Amokfall werden zu Beginn eines jedes Schuljahres Alarmpläne an Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ausgegeben und erläutert. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer besprechen diese Pläne mit den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres. Bei Feueralarm müssen alle Anwesenden die Schule schnellstmöglich über die ausgeschilderten Fluchtwege verlassen und sich am vereinbarten Sammelpunkt einfinden.

3. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

3.1 Unterrichtsbeginn und -ende, Pausen

Die Unterrichtszeit beginnt um 8.00 Uhr. Große Pausen finden in der Zeit von 9.30 bis 9.55 Uhr sowie 11.25 bis 11.45 Uhr statt. Ist 10 Minuten nach Unterrichtbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat.

3.2 Fehlen und Beurlaubungen

3.2.1 Verhalten im Krankheitsfall

Ist eine Schülerin/ein Schüler durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, so ist am ersten Tag der Erkrankung die Schule bereits vor Schulbeginn telefonisch über das Sekretariat zu benachrichtigen. Alternativ erfolgt die Krankmeldung über die Homepage der Schule:
https://www.haranni-gymnasium.de/service/krankmeldungen.html

3.2.1.1 Klassen 5 – 10

Innerhalb einer Woche nach Beendigung des Schulversäumnisses ist der Schule eine schriftliche Mitteilung unter Angabe des Grundes für das Schulversäumnis zu geben. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach fünf versäumten Unterrichtstagen eine schriftliche (Zwischen-) Mitteilung vorzulegen.

3.2.1.2 Klassenstufen EF-Q2

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe reichen unverzüglich, spätestens aber bis sieben Tage nach dem ersten Tag des Schulversäumnisses eine schriftliche Entschuldigung ein. Die Entschuldigung für das Versäumen eines Klausurtermins aus Krankheitsgründen wird nur anerkannt, wenn eine ärztliche Bescheinigung unverzüglich beigebracht wird. Wird die genannte Bescheinigung nicht eingereicht, gilt die geforderte Klausurleistung als nicht erbracht.

3.2.1.3 Krankheit vor oder im Anschluss an Ferien

Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferientage, so hat er/sie der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Kosten für dieses Attest sind von den Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler zu tragen.

3.2.2 Beurlaubungen

Kann eine Schülerin / ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist in der Regel 4 Wochen vorher ein Antrag auf Beurlaubung einzureichen. Beurlaubungen für einen Tag können für die Klassen 5 – 9 durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer, für die Jahrgangsstufen 10-12 durch die Beratungslehrerinnen / Beratungslehrer erfolgen. In allen anderen Fällen ist die Schulleiterin zuständig, die darüber nach der zurzeit gültigen Rechtslage entscheidet. Hiernach darf grundsätzlich unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien eine Beurlaubung nicht erteilt werden. Dies gilt auch für einzelne bewegliche  Ferientage, die im Zusammenhang mit bestimmten Feiertagskonstellationen zur Planung eines Kurzurlaubs führen können. Anträge auf Beurlaubung für religiöse Feiertage müssen (spätestens) 14 Tage vorher schriftlich an die Schulleiterin eingereicht werden.

3.3 Rauchen und Alkoholkonsum

Im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot. Ausnahmen vom generellen Alkoholverbot gelten laut gültiger Beschlussfassung der Schulkonferenz.

3.4 Kleidung

Die Schule ist unser Arbeits- und nicht etwa „Chillraum“, so dass sich alle um einen angemessenen Kleidungsstil bemühen (bitte keine zu legere Kleidung wie z.B. Jogginghosen und keine zu freizügige Kleidung wie z.B. Hotpants). Auch befinden wir uns während des Unterrichts nicht in einer Wartezone, so dass Jacken und Mützen ausgezogen werden.

3.5 Handys und elektronische Geräte

Handys, andere elektronische Kommunikationsmittel, Unterhaltungs- und Aufnahmegeräte werden vor Unterrichtsbeginn ausgeschaltet und in der Tasche verwahrt. Im Unterricht verwendete Geräte werden von der Lehrkraft in Verwahrung genommen und können von den Erziehungsberechtigten am folgenden Unterrichtstag im Sekretariat wieder abgeholt werden. Zum Schutz der Persönlichkeit dürfen keine audiovisuellen Aufnahmen auf dem Schulgelände gemacht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt zusätzlich ein Handyverbot während der gesamten Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände, also auch in allen Pausen und in der Mittagspause. Der Einsatz des Handys zu pädagogischen Zwecken im Unterricht und nach Aufforderung durch die Lehrkraft bleibt von diesem Verbot ausgenommen.

Zusätzlich gilt für Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe: Zu Beginn einer Klausur müssen Handys und Smartwatches ohne Aufforderung bei der Klausuraufsicht ausgeschaltet abgelegt werden. Ein nicht abgegebenes Handy wird in jedem Fall als Täuschungsversuch gewertet.

3.6 Umweltschutz

Da uns die Erhaltung und die Pflege unserer Umwelt am Herzen liegt, ist der sorgsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der sparsame Umgang mit Energie unsere gemeinsame Aufgabe. Abfall wird, wo es geht, vermieden und wo er anfällt, verantwortungsvoll entsorgt. Elektrisches Licht soll nur dann angeschaltet sein, wenn es auch wirklich benötigt wird.

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Schulordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulkonferenz soll jährlich einmal beraten, ob einzelne Regelungen ergänzt werden und gegebenenfalls Änderungen beschließen.

Fassung: 04.08.2023

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